Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Betreuung und Vermarktung von künstlerischen Vor- und Nachlässen, einschließlich der Archivierung, Dokumentation, Katalogisierung und Ausstellung künstlerischer Werke, die Erbringung kuratorischer und kunstwissenschaftlicher Dienstleistungen sowie der An- und Verkauf von Kunstwerken und verwandten Kulturgütern.