Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, Verwalten, Schützen und Verwerten von gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum - insbesondere Marken, Designs, urheberrechtlichen Nutzungsrechten und sonstigen immateriellen Vermögensgütern. Hierzu gehören auch die Vergabe von Lizenzen und Unterlizenzen im eigenen Namen oder im Namen verbundener bzw. assoziierter Gesellschaften sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen mit entsprechendem Geschäftsfeld.