Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Darüber hinaus Kurier- und Logistikdienstleistungen, Arbeitnehmerüberlassung, die Entwicklung autonomer Fahrzeugsysteme sowie die Erbringung von Software- und Automatisierungslösungen.