Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Immobilien, einschließlich Mietverwaltung, WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung, das Asset-Management sowie Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und Immobilien im eigenen Namen, die Verwaltung und Entwicklung von Grundstücken.