Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie von sonstigen Vermögenswerten, insbesondere Immobilien, Kapitalanlagen und digitalen Assets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft kann Management-, Finanz- und Beratungsdienstleistungen für verbundene Unternehmen erbringen sowie alle mit dem Unternehmensgegenstand in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ausüben.