Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung, Betreuung, Bewirtschaftung, Vermietung und Verpachtung von eigenen und fremden Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Immobilien erwerben, veräußern und entwickeln sowie alle sonstigen Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Genehmigungsbedürftige oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.