Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erzeugung, der Betrieb und die Vermarktung von Solarenergie. Dies beinhaltet die Planung, Errichtung und Wartung von Solaranlagen, den Verkauf von Solarstrom oder die Nutzung der Technologie für andere Zwecke, wie Energieberatung oder Gebäudemanagement im Kontext der Solarenergiegewinnung.