Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume, die Bewertung und Verwaltung von Grundbesitz, die Beratung von Immobilieneigentümern und -Investoren sowie die Kontaktvermittlung und Interessenvertretung bei Immobiliengeschäften.
Steuerung und projektbegleitende kaufmännische Beratung von Immobiliendienstleistern und Bauprojekten, insbesondere hinsichtlich Terminen, Kosten und Vermarktungsmöglichkeiten, sowie mit den vorstehenden Unternehmensgegenständen verbundene Geschäfte, einschließlich der Beteiligung an Gesellschaften mit ähnlichem Unternehmensgegenstand, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.