Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, strategische Beratung verbundener Unternehmen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, mit Ausnahme solcher, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bedürfen. Einbringung von Beratungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Unternehmensstrategie, Wachstum, Finanzierung und Restrukturierung.