Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben einer Webseite, die Bezahlungen prozessiert, soweit hierfür keine Erlaubnisse der BaFin erforderlich sind, der Kauf und Verkauf von digitalen Produkten, Services und Dienstleistungen sowie das Betreiben einer Internet-Plattform