Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, insbesondere für Unternehmen die im Bereich der Zollabfertigung sowie in verwandten Bereichen der Lieferketten- und Logistikdienstleistungen tätig sind. Ausgenommen hiervon sind erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz und nach dem Kapitalanlagegesetzbuch.