Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere im Sinne einer Holdinggesellschaft. Weiterhin die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich der Investition in Finanzinstrumente (z.B. Aktien, Anleihen, Fonds, Derivate) sowie in Grundstücke und Immobilien aller Art. Die Gesellschaft darf zu diesem Zweck Immobilien erwerben, halten, verwalten und veräußern. Die Gesellschaft darf ferner Dienstleistungen im kaufmännischen, strategischen und administrativen Bereich für verbundene Unternehmen erbringen. Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes sowie erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem KWG oder KAGB werden nicht betrieben.