Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung dieser Beteiligungen. Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens. Eigene operative Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.