Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Projektentwicklung im Immobilienbereich, insbesondere der Erwerb und Aufbereitung von Grundstücken und Erbbaurechten, sowie die Bebauung und Verwaltung von Grundstücken im Inland für den Eigenbestand. Die Ausführung aller mit dem Unternehmensgegenstand verbundenen handwerklichen Tätigkeiten erfolgt durch die Vergabe der Arbeiten an Fremdfirmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.