Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung auf dem Gebiet der Informationstechnologien, die IT-Beratung, die Entwicklung und der Betrieb von Software und Software-as-a-Service-Angeboten, sowie der Erwerb von Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeführt.