Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Erwerb, Verwaltung und Veräußerung verschiedenster Vermögensgegenstände, wie etwa Wertpapieren, Immobilien, Beteiligungen, Kapitalanlagen und sonsten Vermögensgegenständen. Die Gesellschaft darf alle Tätigkeiten ausüben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar und mittelbar zu dienen geeignet sind, soweit sie nicht erlaubnispflichtig im Sinne des Kreditwesengesetzes oder anderer Vorschriften sind.