Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf sowie Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen, An- und Verkauf von Aktien, Aktienfonds, ETFs (Exchange-Traded Funds), Anleihen und anderen Anlagen, An- und Verkauf sowie Verwaltung von Immobilien sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, in allen vorgenannten Geschäftsbereichen jedoch keine Finanzdienstleistungen im Sinne von § 2 f KWG (Kreditwesengesetz). Die Gesellschaft wird dabei nur eigenes Vermögen verwalten.