Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Entwicklung, die Lizensierung, die Verwaltung sowie die Vermarktung von Eigenmarken, insbesondere die Verwaltung, Vergabe und Vermietung von Lizenzen der Marke "Baraka Supermarkt" sowie weiterer Marken, die Beratung und Implementierung von Marketingprozessen, die Sicherung der Marke "Baraka Supermarkt", deren Wort und Bildmarken sowie deren Logos und Homepages, Markenschutz und Abmahnung bei Missbrauch von Marken sowie die Bereitstellung von Marken und Schutzrechten im Bereich des Einzelhandels.
Weiter die Vorbereitung und der Abschluss von Franchiseverträgen und die Vergabe von Lizenzen und die Unterstützung der Franchisenehmer durch Marketing und den Entwurf von Marketingmaterial sowie Schulungen.