Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen von Dienst- und Beratungsleistungen auf dem Gebiet der zulassungsfreien Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 StBerG, insbesondere das Buchen lfd. Geschäftsvorfälle, die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, die Lohnsteueranmeldung, gemäß § 6 Nummer 4 StBerG, die Unternehmensberatung, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, insbesondere zu den Themen Existenzgründung und Geschäftsoptimierung, wie die Erstellung von Businessplänen und die Erstellung von Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Kapitalbedarfsplänen sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Kassensystemen und Elektronikartikeln wie Saugrobotern, Seniorenhandys und Radios.