Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Sozialwirtschaft. Dazu gehören insbesondere: Angebote und Leistungen der Jugendhilfe gemäß den Bestimmungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII); Beratungsangebote für Personen, die im Bereich der Sozialwirtschaft tätig sind oder tätig werden wollen, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Gründungsberatung in diesem Sektor. Es wird keine rechtliche Beratung durch die Gesellschaft angeboten.