Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere im Bereich Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Kaffee und kaffeeverwandten Produkten sowie Gastronomie- und Handelskonzepten. Die Gesellschaft kann insbesondere strategische, administrative, finanzielle und organisatorische Aufgaben für verbundene Unternehmen übernehmen, unter anderem zentrale Markenführung, Lizenzvergabe, Standortentwicklung, Geschäftsmodellierung, Finanzierung, Buchhaltung, Personalwesen und weitere administrative Dienste.