Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes sowie daneben die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern sowie eigenes Kapitalvermögen zu verwalten. Eine gewerbliche Tätigkeit wird nicht ausgeübt. Tätigkeiten, die über die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes und eigenen Kapitalvermögens hinausgehen, sind ausgeschlossen.