Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die wirtschaftliche Versorgung von Pflegebedürftigen mit Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI, insbesondere durch die Organisation, den Versand und die Abrechnung sogenannter "Pflegeboxen" in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen, die Durchführung und Vermittlung von Pflegeschulungen gemäß § 45 SGB XI sowie weitere Bildungsangebote im Bereich der häuslichen Pflege, der Vertrieb, die Bereitstellung und Vermittlung von Hausnotrufsystemen und sonstigen technischen Assistenzsystemen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld, der Handel mit weiteren medizinischen und pflegenahen Produkten, die der häuslichen Versorgung dienen, sowie die freiwillige Unterstützung gemeinnütziger und sozialer Einrichtungen - insbesondere Kinderheime - durch Spenden oder andere Fördermaßnahmen.