Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Software über App-Stores insbesondere für Web- und Mobilendgeräte; die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung; die Entwicklung, die Erstellung und der Vertrieb von digitalen Inhalten und Printprodukten; der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; die Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens in Wertpapieren und vergleichbaren Finanzinstrumenten ausschließlich für eigene Rechnung.