Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie von Immobilienvermögen und sonstigen Vermögenswerten. Die Gesellschaft ist nicht auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet. Sie übt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne des Kreditwesengesetzes, des Kapitalanlagegesetzbuches oder sonstiger Gesetze aus.