Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion, Vermarktung und Verwertung von Musikaufnahmen und Musikwerken einschließlich der Künstlerentwicklung, Rechteverwertung, Veröffentlichung von Tonträgern sowie Durchführung von Promotion- und Marketingmaßnahmen.