Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen, Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen jeglicher Art, die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin, strategische Unternehmensführung, Erbringung von Management- und Dienstleistungen für Tochtergesellschaften, insbesondere Werbemaßnahmen und Auftragsvermittlung, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie alle erlaubnisfreien Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind.