Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Design, der Vertrieb und der Handel von und mit Bekleidung, sonstigen Modeartikeln, Accessoires und allen weiteren Produkten, die geeignet sind, das Sortiment zu ergänzen, sowie der Betrieb von Einzelhandetsgeschäften, Outlets und sonstigen Verkaufsstellen.