Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die umfassende Betreuung und Vertretung von Personen des öffentlichen Lebens. Dies umfasst insbesondere die kaufmännische Interessenvertretung, die Beratung zur öffentlichen Wahrnehmung und persönlichen Außenwirkung, die Durchführung von Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Planung und Produktion von Kampagnen zur Förderung der öffentlichen Präsenz und Vermarktung der vertretenen Personen.