Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie von sonstigen Vermögensanlagen und Immobilien ausschließlich für den eigenen Vermögensbestand. Darüber hinaus kann die Gesellschaft verbundenen Unternehmen sowie Dritten jegliche Unternehmensberatungsleistungen sowie Vertriebsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilien anbieten und erbringen.