Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Kontrollieren von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, insbesondere durch Gesellschaftsanteile, Treuhand- oder stille Beteiligungen. Sie kann dabei Management-, Beratungs- oder Vermittlungsleistungen erbringen und sich an Unternehmen beteiligen, ohne auf bestimmte Branchen beschränkt zu sein.
Die Gesellschaft kann ferner selbst als Generalübernehmer im Baubereich tätig sein, Bauleistungen erbringen oder an Subunternehmer vergeben sowie Projekte vermitteln.