Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von strategischen, administrativen und unternehmerischen Dienstleistungen für Tochtergesellschaften sowie der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.