Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und Erwerb von multimedialen und audiovisuellen Produkten sowie deren Vertrieb, Verleih und anderweitigen Auswertungen über Kino, Fernsehen, VOD und allen sonstigen Verwertungswegen sowie sämtliche damit verbundenen Dienst- und Beratungsleistungen.