Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen für Steuerberater, insbesondere durch die Bereitstellung organisatorischer und kaufmännischer Tätigkeiten von Steuerfachangestellten, Marketing- und IT-Dienstleistungen, Unternehmensberatung sowie die Lizenzierung von Markenrechten. Zur Klarstellung: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten und damit vereinbare Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG sind nicht vom Gegenstand des Unternehmens erfasst.