Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 AO), insbesondere durch das Ausrichten von Konzerten und kulturellen Veranstaltungen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Veranstaltung von Konzerten und sonstigen Produktionen, die Mitwirkung bei solchen Veranstaltungen sowie die Durchführung von Proben, Kursen, Workshops und Symposien, und zwar jeweils zur Erreichung herausragender Interpretationen und zur Erweiterung des Konzertprogramm-Repertoires.