Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Darüber hinaus die Erbringung von Beratungs-, Managementund Verwaltungsdienstleistungen für verbundene und nicht verbundene Unternehmen sowie für Dritte. Die Tätigkeiten werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer Zulassung nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) bedürfen.