Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung eigener Vermögenswerte - auch Grundbesitz - einschließlich der Beteiligung an gewerblichen Unternehmen, insbesondere im Bereich der Herstellung bzw. Verarbeitung und Vertrieb von Fertiggerichten, Wild- und Geflügelerzeugnissen und ähnlichen Produkten, sowie die Erbringung von Management- und anderen Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis oder Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz oder KAGB bedürfen.