Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Organisation und Durchführung von Reisen und Touren in Deutschland und Europa für Geschäftskunden (B2B), einschließlich der Vermittlung und Erbringung von Reiseleistungen wie Unterkünften, Transport, Führungen, Erlebnissen, Veranstaltungsorten, Personal und weiteren touristischen Leistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Leistungen auch direkt an Endkunden (B2C) zu vertreiben.