Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vorbereitung (Planung) oder/und Durchführung (Ausführung) von Bauvorhaben aller Art als Bauherr oder als Generalübernehmer/-unternehmer im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung; die Geschäftsbesorgung aller Art für Immobilienobjekte, insbesondere wirtschaftliche Objektanalyse, Projektentwicklung, Projekt- und Baumanagement für hoch- und Tiefbau, Sanierung und Neubau von Wohn-, Geschäfts- und Industriebauten, schlüsselfertiges Bauen sowie die Vergabe von Planungs-, Ingenieur- und Bauleistungen.