Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie das Verwalten des eigenen Vermögens. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung von Management-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen einschließlich der Übernahme von Organ- und Beiratsfunktionen für eigene sowie für fremde Gesellschaften und Personen. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Entwicklung, Förderung und Vermarktung einer eigenen Personenmarke/Personal Brand durch öffentliche Auftritte, Vorträge, Keynotes, Workshops, Medienund Online-Formate, Publikationen sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, einschließlich Reise-, Repräsentations- und Präsentationsaktivitäten.