Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Erwerb, Veräußerung, Vertretung, strategische Neuausrichtung und sonstige Verwertung von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, soweit diese Tätigkeiten nicht erlaubnispflichtig sind oder die erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen; 2. Halten und Verwalten eigenen Vermögens; 3. die Verwaltung von Beteiligungen an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen; 4. die Durchführung aller Geschäfte, die mit den Tätigkeiten nach § 2 (1) Nummer 1. bis Nummer 3. in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere die Wahrnehmung von Aufgaben einer Holding-Gesellschaft.