Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Vermögenswerten, insbesondere Beteiligungen jeder Art, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die gewerbliche Erbringung von Dienstleistungen wie Management-, Finanz- und Strategieberatung, an verbundene und nicht verbundene Unternehmen sowie alle Tätigkeiten, die zu den Aktivitäten einer Verwaltungs- und Holdinggesellschaft gehören mit Ausnahme von Tätigkeiten für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder nach dem Kapitalanlagegesetzbuch erforderlich ist.