Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und der Bildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: den Betrieb von Einrichtungen für Menschen jeden Lebensalters, insbesondere von Kindertagesstätten sowie von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen nach dem unter Leitung von Prof. Dr. Hans-Georg Mehlhorn entwickelten kreativitätspädagogischen BIP Konzept. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.