Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, Verwalten und Erwerben von Beteiligungen an in- und ausländischen Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere auch an Immobiliengesellschaften. Die Gesellschaft kann alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ausüben, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).