Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, auf eigene Rechnung, im eigenen Namen und nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere der erlaubnisfreie Erwerb, das Halten, die langfristige Vermietung und Verpachtung, sowie das Verwalten von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie ausnahmsweise auch die Veräußerung eigener Immobilien, soweit dies nicht im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels erfolgt.