Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Lizenzierung, Verwertung und Sublizenzierung von Medien- und Übertragungsrechten im Bereich digitaler und immersiver Inhalte, insbesondere im Bereich Immersive Reality, Virtual Reality, 360°-Video und verwandter Technologien. Dies umfasst insbesondere Rechte an Live- und On-Demand-Inhalten aus den Bereichen Sport, Musik, Entertainment, Kultur und Bildung sowie die Zusammenarbeit mit Rechteinhabern, Produzenten, Veranstaltern und sonstigen Partnern der Medien- und Unterhaltungsbranche.