Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme von Hausverwaltungen sowie die Erbringung sämtlicher damit im Zusammenhang stehender Gebäudedienstleistungen. Darüber hinaus der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Vermittlung von Immobilien und Darlehen gemäß § 34c der Gewerbeordnung.