Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie von sonstigen Vermögensanlagen, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, die Unternehmensberatung, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf.
Die Erbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen soweit es hierfür keiner behördlicher Erlaubnis bedarf.
Die Überlassung oder Entsendung von Arbeitnehmern an verbundene Unternehmen, soweit es hierfür keiner behördlichen Erlaubnis bedarf und die Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind.