Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, der Betrieb und die Bereitstellung von Dienstleistungen und digitalen Plattformen rund um die Themen Pflege und Teilhabe sowie die Beantragung und Verwaltung von Leistungen des Sozialgesetzbuches und weiterer Unterstützungsleistungen. Darüber hinaus die Beratung und Unterstützung von Pflegedienstleistern sowie Privatpersonen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf, einschließlich der Vermittlung von Dienstleistungen und Hilfsmitteln.