Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie das Investieren in Vermögenswerte aller Art, insbesondere Unternehmensbeteiligungen, Immobilien und digitale Vermögenswerte, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen erlaubnisfreie unternehmerische, strategische und operative Beratungs- sowie sonstige Dienstleistungen gegenüber Dritten, insbesondere Startups und wachstumsorientierten Unternehmen, auch gegen Unternehmensbeteiligungen oder vergleichbare nichtfinanzielle Gegenleistungen.